Wissenswertes rund um das Taxi

Wenn es um eine Taxifahrt geht, kursieren viele Gerüchte und es halten sich auch heute noch Rechtsirrtümer. Aber was ist bei einer Taxifahrt erlaubt und was nicht? Der nachfolgende Text gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten bei einer Taxifahrt in Bremen.

Beförderungspflicht

Bei Fahrten innerhalb des Stadtgebietes Bremen haben alle Taxis Beförderungspflicht. Ausgenommen sind Fahrgäste, die eine Gefährdung des Betriebes darstellen (aggressiv, bewaffnet, ansteckend krank, zahlungsunfähig…) oder die stark beschmutzt sind.

Beförderung von Sachen

Unsere Beförderungspflicht bezieht sich grundsätzlich auch auf die von Ihnen mitgeführten Gegenstände, sofern sie im Innenraum des Fahrzeugs unterzubringen sind. Gefährliche Dinge oder solche, die das Taxi beschmutzen oder beschädigen könnten, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Bezahlung

Der Preis Ihrer Taxifahrt muss sofort nach Beendigung der Fahrt in bar und in nicht zu großen Banknoten gezahlt werden. Auf Wunsch des Fahrgastes muss in jedem Taxi die bargeldlose Zahlung durch Kredit- oder Debitkarte angenommen werden. Es sind mindestens drei verschiedene, im Geschäftsverkehr übliche Kredit- und Debitkarten zu akzeptieren. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Schecks oder ausländische Währung anzunehmen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, sich vor Fahrtantritt von der Zahlungsfähigkeit des Fahrgastes zu überzeugen. Der Fahrgast hat wiederum die Pflicht, das Wechselgeld sofort zu überprüfen.

Fahrzeugwahl

An Taxiständen hat der Fahrgast das Recht, Fahrzeug bzw. Fahrpersonal frei zu wählen.

Fahrtstrecke

Das Fahrpersonal ist verpflichtet, die kürzeste Fahrtstrecke zu wählen. Gibt es eine sinnvolle, z.B. schnellere Alternative, so muss die Wahl der Fahrtstrecke in Abstimmung mit dem Fahrgast vorgenommen werden.

Fundsachen

Können von den Fahrerinnen und Fahrern der Zentrale gemeldet werden. Rufen Sie an oder mailen Sie uns, die aufgefundenen Gegenstände werden bei uns registriert. Das Fahrpersonal hat auch die Möglichkeit Fundsachen direkt beim Fundamt Bremen abzugeben.

Straßenverkehrsordnung

Verkehrsregeln gelten natürlich auch und gerade für Taxis. Das bedeutet aber auch, dass das Fahrpersonal nicht bis vor Ihre Haustür fahren kann, wenn Sie in einer Fußgängerzone wohnen, oder dass es an ein Tempolimit gebunden ist, auch wenn die Fahrt noch so eilig ist.

Tarifpflicht

Alle Personenfahrten innerhalb des Stadtgebietes Bremens unterliegen der Taxitarifpflicht, d. h. sie müssen nach Taxameter abgerechnet werden. Die Taxitarifpflicht beginnt bei telefonisch angeforderten Taxis, sobald das Fahrzeug dienstbereit bei Ihrer Adresse steht. Wenn Sie Ihr Taxi zu einer bestimmten Uhrzeit vorbestellt haben, natürlich erst zur bestellten Uhrzeit.

Taxameter

Alle Taxameter sind behördlich geeicht. Bitte achten Sie auf ein gültiges Eichsiegel – hier darf nur das laufende oder nächste Kalenderjahr angegeben sein.

Sie möchten als Taxifahrerin oder Taxifahrer arbeiten?

Um als Taxifahrerin oder Taxifahrer tätig zu sein, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Diese können Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde (in Bremen: Stadtamt-Führerscheinstelle, Stresemannstr. 48, Ecke Steubenstr.) beantragen, wenn Sie:

  • Das 21. Lebensjahr vollendet haben.
  • Seit mindestens zwei Jahren über einen Führerschein der Klasse 3 bzw. B verfügen.

Nachweise zur Bearbeitung Ihres Antrages

  • Nachweis der geistigen Eignung durch ein polizeiliches Führungszeugnis (wird in Bremen von der Führerscheinstelle angefordert).
  • Nachweis der körperlichen Eignung durch drei ärztliche Atteste:
  • 1. Allgemeinmedizinische Untersuchung.
  • 2. Augenuntersuchung.
  • 3. Leistungspsychologisches Gutachten.
  • Alle drei Untersuchungen können an einem Tag im Hause des Taxi-Ruf Bremen durchgeführt werden.
    Ein vorheriger Termin ist zwingend erforderlich. Terminvergabe unter Tel. (0421) – 14 01 55.
  • Nachweis der Fachkunde. Der Nachweis kann durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle geführt werden.

Weitere Informationen können Sie telefonisch, unter 0421-14 01 54, montags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr erhalten.

Fachvereinigung Personenverkehr – Landesverband Bremen e. V

Die Fachvereinigung Personenverkehr ist der Landesverband der Bremer Taxiunternehmen. Sie dient den Taxiunternehmen als Schnittstelle zur Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung unter dessen Aufsicht das Bremer Taxigewerbe steht. Sie führt im Auftrag der Taxiunternehmen gewerbepolitische Verhandlungen. Außerdem setzt sich die Fachvereinigung Personenverkehr für die wirtschaftlichen Interessen, beispielsweise im Falle einer angestrebten Taxitariferhöhung, der Bremer Taxiunternehmen ein.

Des Weiteren bietet die Fachvereinigung Hilfe beim Weg zum Taxischein an. 

Die Fachvereinigung wird von einem dreiköpfigen geschäftsführenden Vorstand mit drei weiteren Beisitzern geleitet. Dieser Vorstand wird von der Mitgliederversammlung gewählt.

Logo Fachvereinigung Personenverkehr

Jakobistraße 20 (3. Etage) - 28195 Bremen

Tel.: 0421 - 14 01 54
Fax.: 0421 -  17 00 31
E-Mail: fvp@taxi-bremen.de 

Sprechzeit immer montags
von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Die Fachvereinigung Personenverkehr ist Mitglied im Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V.(BVTM). Nähere Informationen über den Verband, über die Verbandsarbeit und aktuelle Kampagnen finden Sie unter www.bzp.org.